Sprachstandserhebung
Sprachstandserhebung vor der Einschulung
Im Februar bzw. März 2027 findet die verpflichtende Sprachstandserhebung für alle Kinder statt, die im Zeitraum 01.10.2021 bis 30.09.2022 geboren wurden und deshalb im September 2028 grundsätzlich zur Einschulung vorgesehen sind.
Die gesetzliche Grundlage in Art. 37 Abs. 3 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und § 2 Abs. 1 Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (Grundschulordnung – GrSO) hierfür trat am 17.12.2024 in Kraft.